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Allgemeine Geschäftsbedingungen Marburghund

 

 

Die vorliegenden AGB gelten für das Training bei Rebecca Weber (Inhaberin) und/oder Angestellten der Hundeschule Marburghund. Das Training beinhaltet Einzelstunden, Gruppenstunden, Gruppenkurse, Workshops und Trainingsreisen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Mit seiner/ihrer Anmeldung zum Training bei Marburghund erklärt der Kunde/die Kundin, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

§1 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Welche Leistungen vertraglich zwischen Marburghund und dem/der Kund:In vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Werbung/dem Flyer bzw. auf der Homepage von Marburghund. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Marburghund behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Einzel – und Gruppenstunden, des Workshops oder der Reise zu erklären, über die die Teilnehmer/innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Marburghund ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt. Wir behalten uns die Absage von Einzelstunden, Gruppenstunden, Workshops und Reisen bei zu geringer Teilnahmezahl oder bei Ausfall der Trainerin, höherer Gewalt oder auch wichtigem Grund vor.  Wir sind bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Wir werden Sie schnellstmöglich informieren und Ihnen den Zugang zu einer alternativen Veranstaltung anbieten. Ist ein solches nicht vorhanden oder lehnen Sie die Teilnahme an diesem ab, erstatten wir geleistete Teilnahmegebühren in vollständiger Höhe.

 

§2 VERTRAGSINHALT

Bei dem zwischen der Trainerin und dem/der Kund:in geschlossenen Vertrag, handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem/der Kund:in bestimmte Inhalte zu vermitteln. Es handelt sich dabei lediglich um Handlungsvorschläge. Die Trainerin schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an den Übungen während des Trainings und die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge liegen im Ermessen des/der Kund:in und erfolgen auf eigenem Risiko.

 

§3 ANMELDUNG

Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per Whats App oder E-Mail erfolgen.

Die Anmeldung für Trainingsreisen erfolgt über ein Anmeldeformular.

Durch eine Terminvereinbarung zwischen Trainerin und Kund:innen kommt eine verbindliche Anmeldung  zustande.

Die vereinbarten Trainings- und Beratungstermine gelten als verbindlich und verpflichten den Kunden zur Entrichtung des ausgewiesenen Entgelts.

 

§4 ZAHLUNG

Die Vergütung ist am Ende der Unterrichtsstunde in Bar oder per EC-Karte zu bezahlen oder nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

Preise können auf der Homepage eingesehen werden. Je nach Trainingsort kommt ggf. noch eine Kilometerpauschale hinzu.

 

Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz wird eine Umsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben. Diese sind in den angegebenen Preisen bereits enthalten.

 

 §5 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in

Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Marburghund.

 

§5.1 Rücktritt von Trainingsterminen (Einzelstunden, Gruppenstunden)

Terminabsagen oder -verschiebungen für Trainingsstunden müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch, per Whatsapp oder E-Mail erfolgen. Geschieht dies nicht von Seiten des/der Kund:in, wird die gebuchte Leistung voll in Rechnung gestellt.

 

§5.2 Rücktritt von Gruppenkursen, Workshops und Trainingsreisen

Jeder Teilnehmer kann vor Beginn des Gruppenkurses, Workshops oder der Trainingsreise von der Leistung zurücktreten, dieser Rücktritt muss auf schriftlichem oder elektronischem Weg erfolgen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Es entstehen Stornokosten, wenn der Teilnehmer wie folgt von der Leistung zurücktritt. Der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung ist dafür maßgeblich:

 

Die Stornierungskosten betragen wie folgt bei Gruppenkursen und Workshops:

· bei Rücktritt ab vier Wochen vor Beginn des Kurses/Workshops: 40% der Teilnahmegebühr.

· bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn des Kurses/Workshops: 60% der Teilnahmegebühr.

· bei Rücktritt ab einer Woche vor Beginn des Kurses/Workshops: 100 % der Teilnahmegebühr.

Bei vorzeitigem Abbruch der genannten Veranstaltungen gibt es keine Rückerstattung.

 

Die Stornierungskosten betragen wie folgt bei Trainingsreisen:

· bei Rücktritt ab acht Wochen vor Beginn des Seminars: 40% der Teilnahmegebühr.

· bei Rücktritt ab vier Wochen vor Beginn des Seminars: 60% der Teilnahmegebühr.

· bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn des Seminars: 100 % der Teilnahmegebühr.

Bei vorzeitigem Abbruch der genannten Veranstaltungen gibt es keine Rückerstattung.

 

Um Stornierungskosten zu vermeiden, kann ein/e Ersatzteilnehmer/in genannt werden. Es liegt im Ermessen von Marburghund ob diese/r Teilnehmer/in an Stelle des/der Stornierenden eintreten kann.

 

§6 Rücktritt durch Marburghund

Marburghund behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden und Veranstaltungen abzusagen. In diesen Fällen wird der Trainingstermin/Veranstaltungstermin verschoben und nachgeholt. Die Veranstalter/innen behalten sich weiterhin vor, den Trainingsort zu wechseln. Der Kunde wird dazu rechtzeitig informiert.

Bei Trainingsreisen wird empfohlen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Stornierungskosten für die Unterbringung während des Trainingsurlaubes werden nicht von Marburghund erstattet.

Marburghund kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 5 AGB, wenn sich der/die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/innen gefährdet werden.

2. Bis eine Woche vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung unter Rückerstattung des gesamten bereits gezahlten Betrages, wenn die aus dem aktuellen Programm ergebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Trainingsreisen bis zu vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Reise, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

4. Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Dabei wird der eingezahlte Betrag von Marburghund voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

5. Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Im letzten Fall wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht. Bei Ausfall des Kursleiters/der Kursleiterin wird sich um Ersatz bemüht.

6. der Kunde sich entgegen dem geltenden Tierschutzgesetz verhält,

7. der Kunde sich anderweitig vertragswidrig verhält, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung oder andere Kunden gefährdet

8. der Kunde wiederholt den Anweisungen der Veranstalter/innen nicht Folge leistet

 

§7 Kündigung bei Reisen wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise bei Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, so können sowohl Marburghund als auch der/die Teilnehmer/in die Reise kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Marburghund für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem/der Teilnehmer/in zur Last. Für die An- und Abreise ist der/die Leistungsnehmer*in selbst verantwortlich.

 

§8 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für Reisende

Der/die Teilnehmer/in ist bei Reisen für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen/ihren Lasten.
 

§9 TEILNAHME EINES HUNDES AM TRAINING

1.  Ein Hund darf unter folgenden Voraussetzungen am Training oder einer Trainingsgruppe teilnehmen:

 - der Hund ist frei von ansteckenden Krankheiten und verfügt über einen ausreichenden Impfschutz

 - der Hund ist ordnungsbehördlich gemeldet

 - für den Hund besteht eine Haftpflichtversicherung

 - der Hund ist körperlich in der Verfassung, um mit ihm trainieren zu können

 - Impfpass, Haftpflichtversicherung und Behördliche Anmeldung sind nach Aufforderung der Trainerin vorzulegen.

 

2. Während des Trainings wird der Kunde den Anweisungen der Trainerin folgen und an einem störungsfreien Ablauf des Trainings mitwirken.

 

3. Die Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen, es sei denn, die Trainerin weist den Kunden im Rahmen des Trainings an, seinen Hund abzuleinen.

 

4. Bei Gruppentraining entscheidet die Trainerin, welche Hunde in welche Gruppe passen. Ggf. muss ein Hund, der nicht in eine Gruppe passt, herausgenommen werden. Sollte es nicht möglich sein, eine andere Gruppe für diesen Hund zu finden, so bekommt der Kunde zuvor geleistete Zahlungen zurück.

 

§10 TEILNAHMEAUSSCHLUSS

Kranke Hunde mit Symptome wie zum Beispiel Durchfall, Erbrechen, Husten, sowie Augen oder Ohrenentzündung.

Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, Marburghund über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.

Hündinnen in den Stehtagen können ausgeschlossen werden, wenn eine Teilnahme für die anderen teilnehmenden Hunde nicht zumutbar ist.

 

§11 HAFTUNG

Marburghund haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Kund:innen oder deren Hunde verursacht werden. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers der Hundeschule handelt und sich auf dem Trainingsgelände oder auf öffentlichem Gelände befindet.

Begleitpersonen der Kunden sind durch den Kunden über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.

Jede Teilnahme an unterschiedlichen Aktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Insbesondere im Freilauf der Hunde sind Hundebesitzer und deren Begleitpersonen verpflichtet, auf die eigenen sowie die anderen teilnehmenden Hunde zu achten, um Verletzungen zu vermeiden. Marburghund übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch das Freilaufen der Hunde entstehen können.

Die Trainerin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren verursacht werden.

 

§12 FOTOS / FILME FÜR WERBEZWECKE

Jede Person, die in Zusammenhang mit Marburghund steht, erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos oder Videoaufnahmen aus Trainingseinheiten, Trainingsspaziergängen, Hundewanderungen, Workshops und Trainingsreisen von sich und/oder dem Hund für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Ein Widerruf ist schriftlich bekannt zu geben.

 

§13 DATENSCHUTZ

Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zu Informationszwecken, die für das gemeinsame Training notwendig sind, weiterverarbeitet werden dürfen und er per Anruf, SMS, Mail oder WhatsApp kontaktiert werden darf. Persönliche Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte herausgegeben.

 

§14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

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